RUTHS BERLIN GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der RUTHS BERLIN GmbH („RUTHS BERLIN“), die diese gegenüber ihren Vertragspartner*innen, („Nutzer*innen“) im Rahmen der Vermietung und des Dienstleistungsangebots gemäß Ziffer 3 dieser AGB in den Räumlichkeiten nebst Außenbereich in der Langhansstraße 126, 13086 Berlin („RUTHS RÄUME“) erbringt.
1.2 Sofern individualvertraglich nicht anders geregelt und vereinbart, gelten ausschließlich die Regelungen dieser AGB. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. RUTHS BERLIN widerspricht einer Anwendung von AGB des Vertragspartners ausdrücklich.
1.3 Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), als auch an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
1.4 Sofern ein Verbraucher eine Leistung von RUTHS BERLIN als Fernabsatzgeschäft oder außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne von § 312g Abs. 1 BGB bucht, steht ihm gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.
1.5 RUTHS BERLIN schließt mit der Nutzer*in einen Nutzungsvertrag zu den hier geregelten Bedingungen ab. Dieser Nutzungsvertrag bildet die Grundlage für die Inanspruchnahme der Leistungen gemäß Ziffer 3 von RUTHS BERLIN und den Zugang zu RUTHS RÄUMEN; diese AGB gelten ergänzend.
2. Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Leistungen gemäß Ziffer 3 können erst nach Abschluss des Nutzungsvertrages mit RUTHS BERLIN in Anspruch genommen werden, der den konkreten Leistungsumfang festlegt.
2.2 Der Abschluss des Vertrages erfolgt auf verbindlichen Antrag der Nutzer*innen auf Abschluss einer Nutzungsvereinbarung und mit Annahme durch RUTHS BERLIN (schriftlich oder per E-Mail). RUTHS BERLIN ist nicht verpflichtet, den Antrag der Nutzer*innen anzunehmen. Eine reine Eingangsbestätigung des Antrags stellt keine Annahme dar. Der Nutzungsvertrag kommt somit erst mit Annahme durch RUTHS BERLIN zustande.
3. Leistungen
3.1 Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von RUTHS BERLIN ist die temporäre Bereitstellung von Räumen nebst Außenbereich („RUTHS RÄUME“) für individuelle Veranstaltungen z.B. Workshops, Meetings, Präsentationen, Tastings und Dinner oder als Shooting Location sowie folgender zusätzlicher Dienstleistungen (nachfolgend insgesamt „RUTHS SERVICES“ genannt):
Internetzugang (WLAN) zur Nutzung im angemessenen Umfang (nicht für Hostingleistungen o.ä.),
Stellung von Servicepersonal, einschließlich Endreinigung,
Verköstigung.
3.2 Die angemieteten Räume können optional mit Ausstattung (Tische, Stühle, Beleuchtung etc.) angemietet werden.
3.3 Die gemeinschaftliche Mitnutzung der allgemeinen Gemeinschaftsflächen, wie der Bar oder des WC-Bereichs ist im Rahmen des Üblichen und Angemessenen gestattet.
3.4 Die Nutzung von RUTHS RÄUMEN darf nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks erfolgen. Eine Änderung des Nutzungszwecks oder eine zeitliche Verlängerung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RUTHS BERLIN.
3.5 Sämtliche gastronomische, technische sowie sonstige Leistungen sind ausschließlich über die RUTHS BERLIN zu buchen. Sofern die Nutzer*in andere Dienstleister*innen einbinden möchte, ist die vorherige schriftliche Zustimmung von RUTHS BERLIN einzuholen.
3.6 Die Berechtigung zur Nutzung von RUTHS SERVICE ist nicht übertragbar. Die Untervermietung an Dritte oder auch nur eine Überlassung der angemieteten RUTHS RÄUME oder der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn RUTHS BERLIN hat vorher ausdrücklich zugestimmt; die Zustimmung bedarf der Schriftform.
3.7 Die für die Veranstaltung jeweils notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Versicherungen etc. hat die Nutzer*in als Veranstalter*in auf seine Kosten zu beschaffen. Ihr allein obliegt insoweit die Veranstalterhaftung als auch die Verpflichtung bezüglich der GEMA-Gebühren, etwaiger erforderlicher Brandwache, Einhaltung der jeweils gültigen Corona- (u.a. SARS-CoV-2) Infektionsschutzverordnung und entsprechenden Schutzmaßnahmen o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat die Nutzer*in auf Verlangen RUTHS BERLIN
3.8 RUTHS BERLIN weist darauf hin, dass die Nutzer*in gesetzlich verpflichtet ist, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte („GEMA“) GEMA-pflichtige Aktivitäten zu melden. Hierdurch entstehende GEMA-Gebühren sind von der Nutzer*in direkt an die GEMA zu entrichten; die Nutzer*in stellt RUTHS BERLIN hiervon für den Fall einer Inanspruchnahme von RUTHS BERLIN auf erstes Anfordern frei.
3.9 Die für die Veranstaltungsräume geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch die Nutzer*innen eingehalten werden. Die RUTHS BERLIN bzw. deren Beauftragte können zur Einhaltung Weisungen erteilen.
4. Nutzungsart und Preise
4.1 Folgende Nutzungsarten werden derzeit in RUTHS RÄUMEN angeboten:
Stundenweise Nutzung der RUTHS RÄUME;
Tageweise Nutzung der RUTHS RÄUME;
Weitere zusätzliche Services (RUTHS-SERVICES) gemäß dem Leistungsspektrum von RUTHS BERLIN kann die Nutzer*in zur Raumnutzung dazu buchen.
4.2 Die konkreten Leistungen und deren Umfang, die Nutzer*in in Anspruch nehmen darf, sowie der entsprechende Preis hängen von Nutzungsart und Service ab, die von der Nutzer*in ausgewählt und im Nutzungsvertrag mit RUTHS BERLIN vereinbart werden. Der Nutzungsvertrag stellt den von RUTHS BERLIN im Einzelfall geschuldeten Leistungsumfang dar.
4.3 Die aktuellen Preise der Nutzungsarten und Services werden im Nutzungsvertrag vereinbart. Ausgenommen hiervon sind die vor Ort ausgewiesenen Endverbraucherpreise an RUTHS BAR bzw. anderer gastronomischer Leistungen.
4.4 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug zu begleichen. Soweit die Zahlung täglich/monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils vorschüssig fällig.
5.2 Für die bei RUTHS BERLIN von der Nutzer*in beauftragten Leistungen gelten folgende Zahlungsziele:
für vereinbarte Nutzungsentgelte spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn;
für vereinbarte Pauschalen (z.B. Tagungspauschalen) mind. 50% des voraussichtlichen Auftragsvolumens spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn;
für alle sonstigen Leistungen mind. 50% des voraussichtlichen Auftragsvolumens spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Im Falle einer Beauftragung der entsprechenden Leistungen nach den genannten Fristen hat die Zahlung unverzüglich nach Beauftragung und entsprechender Rechnungsstellung zu erfolgen.
5.3 RUTHS BERLIN ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
6. Nutzung der Räume und Service
6.1 Die Nutzer*in hat vor Belegung des gewählten Raums diesen sowie dessen Ausstattung auf den einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit gemeinsam mit einer Mitarbeiter*in von RUTHS BERLIN zu prüfen. Sofern keine Schäden vor Inanspruchnahme der Räume erkennbar sind, bestätigt die Nutzer*in RUTHS BERLIN im Übergabeprotokoll, dass erkennbare Schäden nicht vorliegen. Sofern und soweit Schäden während der Nutzungsdauer erkennbar sind, sind diese RUTHS BERLIN unverzüglich mitzuteilen.
6.2 Jedwede ungesetzliche oder nach diesen Bedingungen nicht zugelassene Nutzung ist unzulässig. Insbesondere sind die Angebote und Leistungen von RUTHS BERLIN nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von RUTHS BERLIN bereitgestellten Infrastruktur (wie Mobiliar und Inventar oder technische Ausstattung) führen oder zu Störungen selbiger für andere Nutzer*innen verursachen.
6.3 Die Nutzer*in bestätigt ferner, dass sie die Dienste und Infrastruktur von RUTHS BERLIN für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich).
Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb von RUTHS RÄUMEN.
Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von RUTHS BERLIN bereitgestellte Infrastruktur.
Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn die Nutzer*innen ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.
Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.
llegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.
Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer*innen vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von RUTHS BERLIN.
Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzer*innen, insbesondere auch deren Emailadressen, ohne deren Zustimmung.
Angabe von falschen Identitätsdaten.
6.4 Der Verstoß gegen vorstehende Bedingungen in Ziffern 6.2 und 6.3 hat eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zur Folge und verpflichtet die Nutzer*in zur sofortigen Räumung des RUTHS RÄUME. Die Nutzer*in erkennt an, dass (a) die vorstehenden Bestimmungen eine wesentliche Vertragsgrundlage für RUTHS BERLIN bilden und (b) jeder Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen durch die Nutzer*in einen schwerwiegenden Vertragsbruch des Kunden darstellt der den Anbieter dazu berechtigt, diesen Vertrag ohne vorherige Ankündigung oder weitere Maßnahmen zu beenden.
6.5 Ziffer 13.6 gilt entsprechend.
7. Hausordnung
Jede Nutzer*in verpflichtet sich, anderen Nutzer*innen von RUTHS RÄUMEN respektvoll zu begegnen und Störungen und Lärm zu vermeiden. Die Nutzer*in erkennt daher die für alle Nutzer*innen von RUTHS BERLIN geltende Hausordnung (Anlage) an, die Bestandteil der Vereinbarung ist. Die Mitarbeiter*innen von RUTHS BERLIN oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung zu ergreifen.
8. Dauer des Vertrages und Beendigung
8.1 Die Inanspruchnahme von RUTHS SERVICE sowie RUTHS RÄUME ist ab dem im Nutzungsvertrag vereinbarten Tag/Uhrzeit und für die Dauer des gewählten und vereinbarten Nutzungstarifs möglich.
8.2 Mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ist die Nutzer*in verpflichtet, die angemieteten Räume unverzüglich vollständig zu räumen.
8.3 Gibt die Nutzer*in die Räume nicht fristgerecht heraus, hat sie ein angemessenes Nutzungsausfallentgelt zu zahlen und haftet gegenüber RUTHS BERLIN für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
8.4 Eine ordentliche Kündigung ist während der vereinbarten Nutzungsdauer ausgeschlossen. Das Recht zur sofortigen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund für jede Partei bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Nutzer*in ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schwerwiegend und schuldhaft verletzt, die Nutzer*in gegen die Hausordnung mehrfach (zwei Mal) oder schwerwiegend verstößt.
8.5 Die Kündigung kann in Textform, demnach durch entsprechende Erklärung per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
8.6 Mit der Wirksamkeit der Kündigung entfallen alle Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag.
8.7 Setzt die Nutzer*in den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Für den Fall, dass die Nutzer*in die vereinbarte Mietzeit überschreitet, ist diese verpflichtet, zusätzlich zur Miete einen Betrag in Höhe von 15 % bezogen auf die vereinbarte Gesamtmiete pro angefangene Stunde an RUTHS BERLIN zu zahlen.
9. Rücktritt durch RUTHS BERLIN
9.1 Wird die Vorauszahlung gem. Ziffer 5 auch nach Verstreichen einer von RUTHS BERLIN gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist RUTHS BERLIN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.2 Ferner ist RUTHS BERLIN berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn
höhere Gewalt, wie insbesondere Streik, Naturkatastrophen oder Gewalttaten einschließlich Epidemie und Pandemien, Anordnungen seitens Behörden oder andere von RUTHS BERLIN nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person der Nutzer*in oder des Zwecks, gebucht werden.
RUTHS BERLIN begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die von der Nutzer*in geplante Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von RUTHS BERLIN in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von RUTHS BERLIN zuzurechnen ist.
9.3 RUTHS BERLIN hat die Nutzer*in von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Textform ist ausreichend.
9.4 In den Fällen der Ziffer 2 besteht kein Anspruch der Nutzer*in auf Schadensersatz gegen RUTHS BERLIN, es sei denn, dass RUTHS BERLIN die Unmöglichkeit infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat.
10. Rücktritt des Nutzers (Stornierung)
10.1 Die Nutzer*in kann jederzeit den Rücktritt (Stornierung) von dem Nutzungsvertrages erklären. Die Rücktrittserklärung muss in Textform erfolgen.
10.2 Im Falle eines Rücktritts fallen Stornierungskosten an, soweit die Nutzer*in nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die nachstehenden, zeitlich gestaffelten Pauschalen:
Bei Rücktritt von mehr als 30 (dreißig) Tagen vor Mietbeginn fallen keine Stornierungsgebühren für den im bestätigten Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrag an.
Bei Rücktritt zwischen 30 (dreißig) bis 7 (sieben) Tagen vor Mietbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 50% für den im bestätigten Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrag an.
Erfolgt ein Rücktritt von weniger als 7 (sieben) Tagen vor Mietbeginn, fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 90% für den im bestätigten Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrag an. Der Tag des Mietbeginns wird bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. Eine im Mietpreis enthaltene Buchungsgebühr von 50,00 € wird in jedem Falle nicht zurückerstattet.
Im Falle einer Stornierung entfallen die Reinigungsgebühren.
10.3 Fremdleistungen, wie Caterer, Technik können nur nach den jeweiligen AGB und Vertragsbedingungen der Dienstleister storniert werden.
11. Ausbesserung, Instandsetzung und bauliche Veränderungen
RUTHS BERLIN darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des RUTHS RÄUME oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig oder zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit den Nutzer*innen, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es weder der Zustimmung der Nutzer*innen noch einer Fristsetzung. Die Nutzer*in ist verpflichtet, die angemieteten Räume für diesen Fall zugänglich zu halten und ggf. unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von notwendigen Arbeiten darf die Nutzer*in das Nutzungsentgelt nicht mindern.